Wir sind in Herten

Die Beratungsstelle mit Tagesaufenthalt.

In der Beratungsstelle finden Sie Ansprechpartnerinnen, die Ihnen weiter helfen.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie. Darauf können Sie sich verlassen.

Offene Sprechstunde:

Montag          09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag        09:00 - 13:00 Uhr                                
Mittwoch        11:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag    09:00 - 13:00 Uhr
Freitag           09:00 - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tagesaufenthalt

Montag bis Freitag  09:00 bis 14:00

Zusätzliche Beratungstermine nach Vereinbarung.

Im Tagesaufenthalt gibt es die Möglichkeit, sich aufzuhalten, sich aufzuwärmen oder bei einer Tasse Kaffee Kontakte zu knüpfen.

Außerdem werden grundlegende Versorgungsangebote vorgehalten:

  • Duschmöglichkeit
  • Waschmaschine und Trockner
  • Nutzung von Telefon, Tageszeitung und Internet
  • kostenloses Frühstück und kostenlose warme Mahlzeit
  • wechselnde Freizeitangebote

Kontakt:

Ewaldstraße 72, Herten
Tel. 02366 1067-43/-40/-39
E-Mail schreiben

Notwohnung

Das Schlimmste ist eingetreten. Ihre Wohnung wird zwangsgeräumt. Sie haben keine Möglichkeit, bei der Familie, Freunden oder Bekannten vorübergehend unterzukommen. Wir helfen Ihnen.

In Kooperation mit der Stadt Herten vermitteln wir Ihnen eine Notunterkunft.

Kontakt:

Ewaldstraße 72, Herten
Tel. 02366 1067-41 oder Durchwahl 39
E-Mail schreiben

Ambulant Betreutes Wohnen

Das Angebot richtet sich an Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder wohnungslos waren. Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Lebensbereichen. Angefangen beim Umgang mit Ämtern und Behörden bis hin zur Entwicklung von Perspektiven im persönlichen und beruflichen Bereich.

Das Angebot ist freiwillig und jederzeit kündbar.

Kontakt:

Jonas Franzen
Ewaldstr.72, 45699 Herten
Tel.: 02366 1067-43
E-Mail schreiben

Not-Wohngruppe

Die Not-Wohnunggruppe hat zwei separate Zimmer von jeweils ca. 16qm Grösse, eine Gemeinschaftsküche, ein Badezimmer mit Badewanne. Sie ist für vorrübergehend wohnungslose Menschen gedacht, die ohne eigenen Mietvertrag entweder in der Obdachlosenunterkunft oder bei Freunden und Verwandten unterkommen.
Die Untermietverträge werden vom Jobcenter zugelassen und die Dauer der Mietverträge ist  auf 3 Monate begrenzt. In dieser Zeit werden intensiv freie Wohnungen gesucht. Sollte das nicht gelingen und es lagen Eigenbemühungen des Bewohners/der Bewohnerin vor, kann über eine Verlängerung des Untermietvertrages nachgedacht werden.
Bei fehlender Eigenbeteiligung oder mietwidrigen Verhaltens wird das Mietverhältnis, auch in die Wohnungslosigkeit, nach sechs Monaten beendet. 

Kontakt:

Beratungsstelle
Ewaldstr. 72, 45699 Herten
Tel. 02366 1067 39/ 40/ 43
E-Mail schreiben

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