Kurzzeitpflege | Tagessatz* | Leistung Pflegeversicherung |
---|---|---|
Pflegegrad 1: | 111,42 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2: | 129,61 € | 1.854,00 € jährlich |
Pflegegrad 3: | 145,78 € | 1.854,00 € jährlich |
Pflegegrad 4: | 162,65 € | 1.854,00 € jährlich |
Pflegegrad 5: | 170,21 € | 1.854,00 € jährlich |
(Stand gültig ab 01.01.2025)
*(=Summe der pflegebedingten Kosten + Unterkunft + Verpflegung + Altenpflegeumlage)
Die Pflegekasse übernimmt jährlich maximal 1.854,00 Euro für die Kurzzeitpflege. Sie haben Anspruch auf max. 56 Tage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit noch einmal Verhinderungspflege (1.685,00 Euro insgesamt = 3.539,00 Euro) zu beantragen.
Die investiven Kosten sind erstattungsfähig und wurden für die Pflegegrade bereits herausgerechnet.
Auf dem Graben 8
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 9537-17
Fax 02361 153-22
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