Kurzzeitpflege | Tagessatz* | Leistung Pflegeversicherung |
---|---|---|
Pflegegrad 1: | 117,04 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2: | 135,77 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 3: | 151,94 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 4: | 168,80 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 5: | 176,37 € | 1.774,00 € jährlich |
(Stand gültig ab 01.01.2024)
*(=Summe der pflegebedingten Kosten + Unterkunft + Verpflegung + Vergütungszuschlag Altenpflegeumlage)
Die Pflegekasse übernimmt jährlich maximal 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege. Sie haben Anspruch auf max. 56 Tage. Wenn Sie vor mehr als einem Jahr einen Pflegegrad erhalten haben, besteht die Möglichkeit noch einmal Verhinderungspflege (1.612,00 Euro insgesamt = 3.386,00 Euro) zu beantragen.
Die investiven Kosten sind erstattungsfähig und wurden für die Pflegegrade bereits herausgerechnet.
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