Haben Sie sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende unseres Diakonischen Werkes erlebt und möchten damit nicht allein sein?
Wir ermuntern Sie, Kontakt aufzunehmen, entweder direkt zu uns (auch anonym möglich) oder an eine der übergeordneten Meldestellen.
Erste Stellungnahme der Geschäftsführung zur ForuM-Studie
Am 25. Januar ist die unabhängige ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie veröffentlicht worden. Dort ist die Rede von deutschlandweit 2.225 Betroffenen und 1.259 Beschuldigten in den Jahren 1946 und 2020. Im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen sind es 251 Betroffene und 110 Beschuldigte. Die Dunkelziffer wird vermutlich höher sein.
Hinter jeder Zahl verbergen sich Menschen, die persönlich Unrecht und Leid erfahren haben. Das erschüttert uns. Es ist notwendig, dass die Betroffenen endlich im Mittelpunkt stehen: Sie haben ein Recht auf umfängliche Aufklärung und Anerkennung – auch über die juristische Verjährung hinaus.
Irritiert sind wir darüber, dass die Landeskirchen in Deutschland nicht so umfänglich wie verlangt Akten herausgegeben haben. Denn entscheidend ist, dass Kirche und Diakonie von sich aus Unrecht und Missstände ansprechen, angehen und aktiv aufarbeiten.
Was tun wir als Diakonie vor Ort?
Wir ermutigen Menschen, geschehenes Unrecht aus der Vergangenheit zu melden – sei es direkt an uns (was auch anonym möglich ist), sei es über die unabhängige Anlaufstelle der Diakonie RWL oder bundesweite Portale.
Für die Gegenwart haben wir seit vielen Jahren Strukturen und Prozesse geschaffen, dass Vorfälle transparent werden und aufgearbeitet werden, vor allem dass alles dafür getan wird, dass (sexualisierte) Gewalt gar nicht erst geschieht: Wie gehen Mitarbeitende mit Nähe und Distanz um? Gilt durchgängig das 4-Augen-Prinzip? Gibt es klare Verantwortlichkeiten? Haben alle die Sensibilität für mögliche Grenzüberschreitungen?
Wir beschäftigen uns seit Jahren mit Gewaltprävention. Zusammen mit Jugendlichen haben wird den Kinderrechtekatalog entwickelt und Schutzkonzepte zusammen mit Menschen mit Behinderung. Die Leistungsträger überprüfen unsere Verfahren. In jedem Geschäftsfeld gibt es Gewaltpräventionskonzepte, die über das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hinausgehen.
Mit der Studie wissen wir mehr, aber nicht alles.
Insofern wird entscheidend sein, was wir aus der Betroffenenperspektive heraus wahrnehmen und wie wir damit umgehen. Es geht letztlich um das Vertrauen in unsere Arbeit, sowohl von Mitarbeitenden als auch Kund*innen.
Christa Stüve / Dr. Dietmar Kehlbreier