Traditionell könnte man davon ausgehen, dass der Pinguin aufgrund seiner Unterschiedlichkeit zu anderen Vögeln als schwerbehindert anzusehen ist: Er ist flugunfähig, übergewichtig, sein Gang ist stark schwankend, er ist an Land kurzsichtig und sein „Gesang“ ist stark krächzend. Würden wir ihn als behindert ansehen, müsste er nun von staatlichen Stellen und Verbänden in den bestehenden Hilfesystemen so gefördert werden, dass er sich in der „Normgesellschaft“ zurechtfinden würde. Heißt: Um das Fliegen doch noch zu erlernen, geht er zum Ergotherapeuten, für die Sangeskunst zum Logopäden, für ein verbessertes Sehen zum Optiker.
Der Pinguin ist ein gutes Beispiel zur Verdeutlichung, was früher unter Integration verstanden wurde. Menschen, die anders sind, sollten durch Hilfesysteme und „Korrekturmaßnahmen“ in die Gesellschaft hineingeholt werden.
Durch das neue Teilhabe-Gesetz und die Programmformel „Teilhabe an der Gesellschaft“ der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) hat sich dieses Verständnis geändert. Die UN BRK stellt die Inklusion in den Vordergrund und versteht darunter: Jeder Mensch, ungeachtet seiner Vielfaltsmerkmale wie etwa Herkunft, Geschlecht, Alter, mit oder ohne Behinderung, religiöse, kulturelle oder sexuelle Orientierung, gehört ganz selbstverständlich zu unserer Gesellschaft und soll an dieser wertgeschätzt und anerkannt teilhaben. Mehr Selbstbestimmung und eine barrierefreie Teilhabe an der Umwelt sind das Ziel. Es geht darum, Gesellschaft so zu gestalten, dass diese der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen gerecht wird. Inklusion ist damit grundsätzlich eine Frage der Haltung, welche auf einer Kultur der Chancengleichheit, Gleichberechtigung und selbstverständlichen Teilhabe basiert.
Für den Pinguin heißt das, dass er nicht behindert ist. Vielmehr ist er und die Umwelt bestens aufeinander abgestimmt. Erst wegen seiner Eigenart kann er im Wasser „fliegen“ und das besser als alle anderen Vögel. Und seine Augen ermöglichen es ihm unter Wasser adlerscharf zu sehen.
So verstehen wir, das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen, es: Menschen mit Behinderung oder anderen individuellen Merkmalen sollen so leben wie alle anderen Menschen. Auch sie möchten mobil sein, ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können und nicht ausgegrenzt werden. Und sie haben ein Recht darauf – so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Behinderung gilt nicht länger als ein individuelles Merkmal oder Problem eines Menschen. Behinderung ist vielmehr das Ergebnis einer Wechselbeziehung zwischen Menschen mit individuell unterschiedlichen Merkmalen einerseits und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren andererseits. Durch letztere werden sie an einer vollen und chancengerechten Teilhabe gehindert.
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