Informationen zum Pflegeversicherungsgesetz

Die sechs Einstufungsmodule

Das neue System der Begutachtung soll den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen feststellen. Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt anhand von 6 im Gesetz (§ 15 SGB XI neu) festgehaltenen Modulen. Die sechs Bereiche sind:

1. Mobilität
(z. B. Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, etc.)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse, Verstehen von Sachverhalten, etc.)

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(z. B. motorische Verhaltensauffälligkeiten, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, verbale Aggression, sozial inadäquates Verhalten, etc.)

4. Selbstversorgung
(z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, etc.)

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(z. B. Medikation, Verbandwechsel, Wundversorgung, Arztbesuche, etc.)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Anpassung an Veränderungen, Interaktion und Kontaktpflege mit anderen Personen, etc.)

Für jedes Modul wird am Ende nach einem gesetzlichen Schema ein Punktwert vergeben, wobei die Module unterschiedlich gewichtet werden. Der Gesamtpunktewert bestimmt die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad.

Die fünf Pflegegrade

Für die fünf Pflegegrade gelten ab Januar 2017 folgende neue Leistungsansprüche:

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung ambulant: 0 Euro / Pflegegeld: 0 Euro
Entlastungsbetrag: 125 Euro
Leistungsbetrag stationär: 125 Euro

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung ambulant: 689 Euro / Pflegegeld: 316 Euro
Entlastungsbetrag: 125 Euro
Leistungsbetrag stationär: 770 Euro

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung ambulant: 1.289 Euro / Pflegegeld: 545 Euro
Entlastungsbetrag: 125 Euro
Leistungsbetrag stationär: 1.262 Euro

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung ambulant: 1.612 Euro / Pflegegeld: 728 Euro
Entlastungsbetrag: 125 Euro
Leistungsbetrag stationär: 1.775 Euro

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegesachleistung ambulant: 1.995 Euro / Pflegegeld: 901 Euro
Entlastungsbetrag: 125 Euro
Leistungsbetrag stationär: 2.005 Euro

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der neu eingeführte einrichtungseinheitliche Eigenanteil besagt, dass jeder Bewohner in einer bestimmten Einrichtung, gleich welchen Pflegegrades, den gleichen Eigenanteil für die Pflege bezahlen muss. Dies führt dazu, dass beispielsweise ein Bewohner mit Pflegegrad 5 nicht mehr aus eigenen Mitteln zuzahlen muss als ein Bewohner mit Pflegegrad 2. Es gilt ein einheitlicher pflegebezogener Anteil für alle Bewohner. Der Betrag variiert je nach Altenwohn- und Pflegeheim. 

Gleichstellung der Leistungen Pflege, Betreuung und Haushalt

Neu ist: Die Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfen bei der Haushaltsführung sind gleichberechtigte Leistungen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen beeinhalten beispielsweise Ganz- und Teilwaschung, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Mobilitätshilfen, Lagern/Betten, etc.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen beispielsweise Unterstützungleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld.
Zu den Hilfen bei der Haushaltsführung gehören beispielsweise Putzen, Aufräumen, Einkaufen, Wäsche waschen, etc.

Ausführliche Informationen über das neue Pflegestärkungsgesetz bietet Ihnen:
Infobroschüre des Bundesministeriums für Gesundheit (pdf)

Copyright 2016 • Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen

Cookie Einstellungen

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Diakonie Recklinghausen

Datenschutz

Wir verwenden Matomo Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Matomo

Datenschutz