Medizinische Leistungen (z. B. Spritzen, Verbandwechsel, Dekubitusversorgung, Einlauf, Medikamentengabe, Versorgung von Wunden, etc.) werden vom Hausarzt über eine Verordnung an den Pflegedienst delegiert. Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach Genehmigung.
Pflegerische Leistungen beeinhalten z. B. Waschen, Duschen, Baden, An- und Ausziehen, Mobilisation, Toilettengänge, Frühstück machen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, aber auch Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Wäsche waschen und Bügeln, Putzen. Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte. Pflegerische Leistungsmodule werden je nach Hilfebedarf vereinbart und i. d. R. mit der Pflegekasse abgerechnet.
... die/der Pflegebedürftige nicht mehr von Angehörigen gepflegt werden kann und ein Pflegedienst die Pflege übernehmen soll?
Sie rufen eine Diakoniestation an und vereinbaren einen Besuchstermin mit der Pflegedienstleitung. Gemeinsam werden die Pflegesituation und die nötigen Maßnahmen besprochen. Anschließend werden die Pflegemodule ausgesucht und ein Pflegevertrag geschlossen.
... noch keine Einstufung in einen Pflegegrad (vor 2017: Pflegestufe) erfolgt ist und ein Pflegedienst beauftragt werden soll?
Sie können formlos schriftlich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen oder bei der Pflegekasse anrufen, um die nötigen Formulare zu erhalten. Die Diakoniestation kann auch einen Antrag stellen. Ein Medizinischer Dienst wird eine Begutachtung vornehmen und einen Pflegegrad festlegen. In der Regel wartet die Diakoniestation mit der Abrechnung, bis eine Einstufung vorliegt und mit der Pflegekasse direkt abgerechnet werden kann.
... Pflegegeld beantragt wurde (d.h. die Angehörigen pflegen und erhalten monatlich einen Betrag je nach Pflegeeinstufung) und es soll jetzt ein Pflegedienst pflegen?
Der Diakoniestation mitteilen, dass auf Pflegesachleistung umgestellt werden soll. Die Diakoniestation informiert schriftlich die Pflegekasse. Am besten die Umstellung vor Pflegebeginn melden! In der Regel dauert die Bearbeitungszeit bei der Pflegekasse ca. 1-2 Monate.
... der Pflegegrad nicht mehr ausreicht und eine höhere Einstufung beantragt werden muss?
Sie können die Pflegekasse anrufen oder anschreiben, um formlos einen Antrag auf Höherstufung zu stellen oder Sie teilen der Diakoniestation Ihr Anliegen mit, dann wird der Antrag von dort gestellt. Ein Medizinischer Dienst nimmt die Begutachtung vor und wird über den Pflegegrad entscheiden.
... der Antrag auf einen Pflegegrad durch die Pflegekasse abgelehnt wird oder die Einstufung in einen höheren Pflegegrad abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid der Pflegekasse innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fordern. Ein höherer Pflegeaufwand muss nachgewiesen werden, von daher führen Sie für eine Woche eine Art "Pflegetagebuch" und führen alle Tätigkeiten mit Zeitangaben auf (auch nachts!), die von dem Pflegebedürftigen nicht mehr selbständig verrichtet werden können.
... ein Qualitätssicherungsnachweis (Pflegeberatungsbesuch) von der Pflegekasse angefordert wird, damit weiterhin Pflegegeld gezahlt wird?
(Grade 1-3: halbjährlich, Grade 4+5: vierteljährlich)
Sie rufen eine Diakoniestation an und vereinbaren einen Termin zum Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause. Das Formular wird vom Pflegedienst ausgestellt und an die Pflegekasse geschickt. Die Pflegekasse bezahlt den Beratungsbesuch.
... der pflegende Angehörige sich mit der Pflege überfordert fühlt, in den Urlaub möchte oder selber krank wird?
Von Ihrer Diakoniestation erfahren Sie von entlastenden Angeboten (z. B. Kurzzeit- oder Tagespflege, Kurse für pflegende Angehörige, Heimplätze, etc.). Sprechen Sie bitte die Pflegedienstleitung an!
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