Kurzzeitpflege | Tagessatz* | Leistung Pflegeversicherung |
---|---|---|
Pflegegrad 1: | 122,33 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2: | 130,52 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 3: | 146,69 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 4: | 163,56 € | 1.774,00 € jährlich |
Pflegegrad 5: | 171,12 € | 1.774,00 € jährlich |
(Stand gültig ab 01.01.2024)
*(=Summe der pflegebedingten Kosten + Unterkunft + Verpflegung + Altenpflegeumlage)
Die Pflegekasse übernimmt jährlich maximal 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege. Sie haben Anspruch auf max. 56 Tage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit noch einmal Verhinderungspflege (1.612,00 Euro insgesamt = 3.386,00 Euro) zu beantragen.
Die investiven Kosten sind erstattungsfähig und wurden für die Pflegegrade bereits herausgerechnet.
Auf dem Graben 8
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 9537-17
Fax 02361 153-22
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