Theodor-Fliedner-Haus

Leistungen unseres Hauses

  • Neubau – Erstbezug im Januar 2008
  • Sehr gute Verkehrsanbindung, da in unmittelbarer Nähe des Zentrums von Herten-Westerholt gelegen
  • Freie Arztwahl
  • 80 Plätze, davon 14 für dementierll erkrankte Menschen
  • 64 Einzelzimmer; 8 Doppelzeimmer
  • Café/Restaurant im Hause
  • Gartenanlage sowie zwei große Dachterassen
  • Regelmäßige evangelische und katholische Gottesdienste
  • Besuch von Seelsorgern
  • Regelmäßige und abwechslungsreiche Angebote und Veranstaltungen
  • Großer Kreis von ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern die z. B. einen Besuchsdienst, Begleitung bei Spaziergängen u.v.m. anbieten

Unsere Leistungen und Preise

Vollstationäre Pflege Tagessatz* Monatsbetrag (30,42 Tage) Leistung Pflegeversicherung
Pflegegrad 1: 138,78 € 4.221,69 € 125,00 € monatlich
Pflegegrad 2: 157,51 € 4.791,45 € 770,00 € monatlich
Pflegegrad 3: 173,68 € 5.283,35 € 1.262,00 € monatlich
Pflegegrad 4: 190,54 € 5.796,23 € 1.775,00 € monatlich
Pflegegrad 5: 198,11 € 6.026,51 € 2.005,00 € monatlich

(Stand gültig ab 01.01.2024)

*(=Summe der pflegebedingten Kosten + Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage + Unterkunft + Verpflegung + investive Kosten in einem Doppelzimmer)

einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: 1.819,56 € (pflegebedingte Kosten)

(Stand gültig ab 01.01.2024)

Kurzzeitpflege Tagessatz* Leistung Pflegeversicherung
Pflegegrad 1: 117,04€ 0,00 €
Pflegegrad 2: 135,77 € 1.774,00 € jährlich
Pflegegrad 3: 151,94 € 1.774,00 € jährlich
Pflegegrad 4: 168,80 € 1.774,00 € jährlich
Pflegegrad 5: 176,37 € 1.774,00 € jährlich

(Stand gültig ab 01.01.2024)

*(=Summe der pflegebedingten Kosten + Unterkunft + Verpflegung + Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage in einem Doppelzimmer)

Die Pflegekasse übernimmt jährlich maximal 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege. Sie haben Anspruch auf max. 56 Tage. Wenn Sie vor mehr als einem Jahr einen Pflegegrad erhalten haben, besteht die Möglichkeit noch einmal Verhinderungspflege (1.612,00 Euro insgesamt = 3.386,00 Euro)zu beantragen.

Die investiven Kosten sind erstattungsfähig und wurden für die Pflegegrade bereits herausgerechnet.

Copyright 2016 • Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen

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