Pflegebedingte Kosten: Leistungen der Allgemeinen Pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), soziale Betreuung und Behandlungspflege (medizinische Versorgung).
Unterkunft & Verpflegung: Speisen- und Getränkeversorgung, Wäscheversorgung, Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abfall), Reinigung der Räume, Wartung und Instandhaltung jeglicher Anlagen.
Investitionskosten: Betriebsnotwendige Aufwändungen, die für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung notwendig sind (z. B. Anlagegüter, Miete, Darlehenszinsen, Gebäude und Grundstück, etc.)
Die Pflegekasse übernimmt monatlich, sofern ein Pflegegrad vorliegt, einen Höchstbetrag gemäß Pflegegrad:
Pflegegrad 2 __ 689,00 €
Pflegegrad 3 __ 1.298,00 €
Pflegegrad 4 __ 1.612,00 €
Pflegegrad 5 __ 1.995,00 €
Nur im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45 b SBG XI haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 Zugang zu Leistungen der Tagespflege.
Damit Sie gut zur Tagespflege und wieder nach Hause kommen, bieten wir einen Fahrdienst an. Unser Fahrdienst holt Sie nach Wunsch an der Wohnungstür ab und bringt Sie sicher wieder nach Hause. Selbstverständlich können Sie Ihre Gehhilfen (z.B. Rollator) mitnehmen. Auch ist es möglich, dass Sie in Ihrem Rollstuhl sitzend befördert werden.
Der Fahrdienst ist kostenpflichtig und wird mit der monatlichen Tagespflegeabrechnung der Pflegekasse in Rechnung gestellt und belastet Ihr Pflegebudget der Tagespflege.
Sie entscheiden, für welche Fahrten Sie den Fahrdienst nutzen wollen.
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