Die dritte und letzte Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist am 01.01.2020 wirksam geworden. Für Bernd Langhorst, Geschäftsfeldleiter Wohnen bei der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen, ein wichtiges Datum: „Wir unterstützen das politische Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft uneingeschränkt. Den damit verbundenen Systemwechsel in den Sozialleistungen vorzunehmen, ist eine riesige Leistung von Einrichtungsträgern, Kommunen, Landschaftsverband sowie der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Betreuer. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen engagierten Menschen, die daran im vergangenen Jahr mitgewirkt haben.“
Hintergrund ist der Systemwechsel, der durch das BTHG vorgenommen wird. Leistungsrechtlich sind nach dem BTHG Menschen mit Behinderung nun allen anderen Bürger*innen gleichgestellt. Ein zusätzlicher Bedarf an Unterstützung, bedingt durch die individuelle Einschränkung, ist davon unabhängig zu leisten. Diese Herangehensweise ist neu.
Die Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen ist bereits seit vielen Jahren als erfolgreiches Teilhabeunternehmen unterwegs. Der einzelne Mensch ist Gestalter seines Lebens. die Diakonie bietet gut organisierte Unterstützungsleistungen.