Partizipation in der stationären Jugendhilfe

Über hundert Fachleute aus NRW kamen auf Einladung der Diakonie zusammen, um bei einer Fachtagung am 05.09. über das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der stationären Erziehungshilfe zu sprechen und sich auszutauschen.

Dass Ev. Kinderheim der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen hat sich bei diesem Thema besonders engagiert und große Erfolge erzielt. Es hat sich viel getan, seit 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz die Betriebserlaubnis für die Einrichtungen mit der Anwendung von Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren gekoppelt wurde.
Beeinflusst von der Diskussion um die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre wurde der Blick der Öffentlichkeit und auch der Verantwortlichen auf die stationäre Erziehungshilfe gelenkt. „Aufbewahrung, Anpassung und Abschreckung“ - so kann kurz das Leitbild der Heimerziehung in den 50er/60er Jahren beschrieben werden. Ein differenzierter Blick zeigt, dass in der Zeit gesellschaftliche/politische Rahmenbedingungen, akzeptierte Erziehungsvorstellungen, individuelles und Trägerversagen aus heutiger Sicht vielfach zu schwerem Versagen der Erziehungshilfe geführt haben.

Das hat sich sehr verändert. Bereits vor 2012 wurde in den Einrichtungen der Erziehungshilfe eine andere pädagogische Praxis geübt. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durch Gespräche, Hinhören, Einfühlen gehörte dazu. Auch Beschwerdekonzepte wurden umgesetzt. Alle Praxis beruhte aber auf dem Engagement von Leitungen, Mitarbeitenden und Organisationen.

Dieses hat sich seit 2012 grundlegend verändert. Heute ist die Partizipation, die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen und bei den Trägern, institutionell verankert. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Praxis der Beteiligung heute selbstverständlich, gewünscht und gefördert ist.

Dass Ev. Kinderheim der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen ist bereits seit vielen Jahren auf dem Weg, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur selbstverständlichen Praxis zu machen. Unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeitenden wurde bereits 2012 ein Kinderrechtekatalog entwickelt. Mittlerweile liegt er in mehreren Sprachen vor, so dass auch unbegleitet minderjährige Flüchtlinge selbstverständlichen Zugang haben. Der Rechtekatalog wird allen Kindern/Jugendlichen bei der Aufnahme ausgehändigt.

Entwickelt wurde gleichzeitig ein Beteiligungs- und Beschwerdekonzept. Das beginnt bei den Hilfeplangesprächen und setzt sich fort im Beschwerdegremium, in Gruppengesprächen nach dem Modell der Gerechten Gemeinschaften. Ein Mal jährlich findet ein Beteiligungs- und Beschwerdetag im Ev. Kinderheim statt. Dazu werden auch externe Partner wie z.B. das Kinder- und Jugendparlament, der Teen-Court oder das Jugendamt eingeladen. Einmal jährlich findet auch eine Beschwerdekonferenz mit interessierten Kindern/Jugendlichen aus den Gruppen statt. Konkrete Themen aus dem Kinderheim werden aufgegriffen und miteinander besprochen (z.B. in 2015 die geplante Gründung einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
Es ist heute selbstverständlich, dass Kinder/Jugendliche sich zu Wort melden, wenn es um Themen „ihres“ Kinderheims oder um die Vertretung ihrer Interessen geht.

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