Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung

Das fordert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) anlässlich der aktuellen Aktionswoche (12. – 16. Juni). Bislang ist der Zugang zu Beratungsgesprächen in jedem Bundesland anders geregelt. Mancherorts werden Hilfesuchende nur dann kostenfrei beraten, wenn sie auch Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Außerdem müssten existenzsichernde Leistungen einem generellen Pfändungsschutz unterstellt werden, so die Schuldnerberater*innen.

Die Inflation hat die Nachfrage nach Beratung weiter ansteigen lassen. „Nicht wenige Haushalte müssen bereits ein Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben. Umso schwieriger wird es dann, die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu stemmen“, sagt Angelika Korneli von der Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen. Hinzu komme, dass durch die steigenden Zinsen auch die Kredite teurer werden, auf die viele Familien angewiesen seien – eine finanzielle Abwärtsspirale.

Unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten – Überschuldungsrisiko Inflation“ möchte die AG SBV in dieser Woche auf diese Entwicklung aufmerksam machen.

Ansprechpartnerin

Angelika Korneli

Dienststellenleitung Diakonische Beratungsdienste

Pevelingstr. 30, 45711 Datteln

Tel. +49 2363 - 5650-10 | Fax +49 2363 - 55431

Mobil +49 151 16750946

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